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Das Parlament hat am 29. September 2023 den zerstörerischen "Mantelerlass" verabschiedet.
 

Über 50'000 Unterschriften wurden am 18. Januar 2024 bei der Bundeskanzlei deponiert. Somit kommt es voraussichtlich im Juni 2024 zu einer Volksabstimmung!

Im Jahr 2050 wird es möglich sein, den Strombedarf im Wintersemester ausschliesslich durch Sonnenenergie und bestehende Wasserkraft zu decken, auch ohne Anlagen in der freien Natur.

"In allen Stromproduktionsbereichen haben wir einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz."

"Die Güterabwägung zwischen Nutzen und Schutz ist gemacht. Das heisst, dass das nicht am Schluss die Gerichte machen müssen."

Albert Rösti

Albert Rösti, Bundesrat

 

Zitate im Parlament
19.09.2023
/ 26.09.2023

Der zerstörerische «Mantelerlass» umfasst eine Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetz (Überarbeitung in «einem Mantel»).


Das Hauptanliegen ist der Durchbruch der Stromproduktion.

Die Natur, unsere Landschaft und die Demokratie werden dabei zerschlagen!
 

Der Mantelerlass will neu einen grundsätzlichen Vorrang von Stromproduktion gegenüber dem Naturschutz. Das ist verfassungswidrig – denn die Verfassung will, dass nichts systematisch als wertvoller behandelt wird als Natur und Landschaft.


Die Artenvielfalt und die Landschaft sollen geopfert werden, obwohl es Alternativen auf bestehenden Dächern und Infrastrukturen gibt.


Das Beschwerderecht gegen einzelne Anlagen gibt es zwar weiterhin. Einsprachen von Privaten und Umweltorganisationen haben jedoch kaum mehr Erfolgschancen.
 

Sogar die Schutzgebiete im Bundesinventar der wertvollsten Landschaften und Naturdenkmäler können geopfert werden: Auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmassnahmen darf neu verzichtet werden.

 

Der Bundesrat kann die Bewilligungsverfahren konzentrieren und abkürzen, womit er potenziell die Gemeinden entmachtet und demokratische Rechte ausschaltet.


Helfen Sie uns, unsere Natur, Landschaft und Demokratie zu schützen – kämpfen Sie mit uns gegen die zerstörerischen Massnahmen des Parlaments!

« Ein genereller Vorrang des Interesses an der Erzeugung erneuerbarer Energien vor allen anderen Interessen, insbesondere solchen des Naturschutzes, verstösst in verschiedener Hinsicht gegen die
Bundesverfassung.
»

Alain Griffel

Staatsrechtsprofessor
Dr. Alain Griffel

Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament den "Mantelerlass", der zwar einige positive Punkte enthält, aber im Energiegesetz den Grundsatz festschreibt, dass der Bau von Grossanlagen (und zunächst sogar von kleinen Anlagen) künftig potentiell systematisch Vorrang vor dem Natur- oder Landschaftsschutz haben wird. Der "Mantelerlass" führt Bestimmungen ein, welche die Kriterien des Landschaftsschutzes (und des Naturschutzes, von wenigen Ausnahmen abgesehen) ausser Kraft setzen und damit jeden Widerstand im Einzelfall ins Leere führt. Darüber hinaus steht der "Mantelerlass" im Widerspruch zur Verfassung.


Grosse Umweltorganisationen und politische Parteien, die normalerweise naturbewusster sind, haben sich mit dieser Situation abgefunden, ohne ein Referendum zu ergreifen. Sie argumentieren, dass sie "die Umsetzung des Mantelerlasses beobachten" und sich gegen weitere Rückschritte im Naturschutz wehren würden. Die Auswirkungen der Annahme des "Mantelerlasses" scheinen sie nicht vollständig zu erfassen. Sie sind sich auch nicht darüber im Klaren, dass ihre Passivität dazu führen könnte, dass sie auch weitere Angriffe auf den Naturschutz akzeptieren müssten.

 

Mehrere Organisationen haben angekündigt, dass sie die Umsetzung des Mantelerlasses sehr genau verfolgen und die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen einfordern werden. Diese Verpflichtungen sind jedoch minimal und die Möglichkeit, sich gegen bestimmte Projekte zu wehren, wurde mit dem Mantelerlass erheblich eingeschränkt. Was den Landschaftsschutz betrifft, so wird er faktisch vollständig ausgehebelt.

Es ist zulässig, in Landschaften von nationaler Bedeutung ohne jegliche Schutz- und Wiederherstellungsmassnahmen Kraftwerke zu errichten und sie damit zu zerstören.


Der Kampf gegen den Klimawandel ist zwar positiv für die Natur. Es ist jedoch nicht notwendig, die Natur zu zerstören, um sie zu retten. Es ist zum Beispiel besser, Photovoltaikanlagen auf Dächern zu installieren als in der Natur. Grösssere Anstrengungen sollten auch unternommen werden, um Energie zu sparen. Der Klimawandel kann auf verschiedene Arten bekämpft werden. Es ist Sache des Volkes, zu entscheiden, wie wir Klima und Natur gleichzeitig schützen können. Die vom Parlament gewählte Option ist jedoch nicht akzeptabel.

Unter diesen Umständen ist es notwendig, dass das Volk über den "Mantelerlass" entscheiden kann.

 

Engagieren Sie sich jetzt gegen den Mantelerlass!

Grengiols Solar

Nein zur Verschandelung der Schweiz!

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Antworten auf kritische Einwände

  • Einwand 1: Der Klimawandel muss bekämpft werden
    Der Klimawandel muss zweifellos bekämpft werden, aber nicht unbedingt durch Zerstörung von Natur und Landschaft. Solaranlagen sollten daher vorrangig auf Gebäuden und Infrastrukturen errichtet werden und nicht in der freien Natur und Landschaft. Der "Mantelerlass" verpflichtet nur neue Gebäude mit einer bestimmten Flächengröße von über 300 m2 zur Nutzung von Solarenergie. Der Mantelerlass will ausserdem Windturbinen in Wäldern erlauben, wobei Wälder die wichtigsten CO2-Speicher sind. Es sollte auch weiterhin eine stärkere Anstrengung unternommen werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Die im "Mantelerlass" vorgesehenen Effizienzanforderungen für Stromversorger bleiben jedoch vage und ohne Sanktionen.

     

  • Einwand 2: Der "Mantelerlass" erhält den Schutz von Biotopen von nationaler Bedeutung
    National bedeutsame Biotopen sind wichtig, aber sie machen nur einen winzig kleinen Teil des Landes aus: Der Rest des Landes ist nicht mehr geschützt. Artikel 9a des Stromversorgungsgesetzes wird so geändert, dass die Notwendigkeit von Solar- und Windanlagen sowie bestimmten Wasserkraftwerken als ausgewiesen gilt, obwohl es Alternativen zur solaren Energieerzeugung auf Dächern und Infrastrukturen sowie Möglichkeiten zur Energieeinsparung gibt. Darüber hinaus hat deren Umsetzung Vorrang vor anderen nationalen Interessen, insbesondere Umweltinteressen. Die Behörde kann auf Schutz-, Wiederherstellungs-, Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen verzichten, wenn es sich um Schutzobjekte handelt, die von nationaler Bedeutung sind. Damit wird der Natur- und Landschaftsschutz praktisch vollständig abgeschafft.

     

  • Einwand 3: Der "Mantelerlass" beschränkt nicht die Vorschriften für Restwassermengen
    16 neue Wasserkraftwerke werden mit dem Gesetz praktisch direkt bewilligt, darunter die Kraftwerke Gorner, Trift und Grimsel. Die Auswirkungen auf die Landschaft sind erheblich und Einsprachen werden mit dem «Mantelerlass» praktisch zwecklos. Ausserdem ist es erlaubt, neuerdings Kraftwerke vor Gewässer-Biotopen von nationaler Bedeutung zu errichten, sodass nur noch das Restwasser (6-12% der ursprünglichen Menge) durch das Biotop fliesst. Weiter dürfen die Restwassermengen bei einer Strommangellage auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

     

  • Einwand 4: Die Restwassermengen werden bei Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken bald wieder erhöht Der Mantelerlass ändert das nicht. Bundesrat Albert Rösti hat ausdrücklich gesagt, dass er dem Parlament bald einen Vorschlag unterbreiten wird, der die Restwasserbestimmungen auch bei neuen Konzessionierungen bei bestehenden Wasserkraftwerken weiterhin auf einem absoluten Minimum halten wird. Die Natur bleibt so weitere 80 Jahre die Verliererin und die Biodiversitätskrise spitzt sich zu.
     

  • Einwand 5: Windkraftanlagen im Wald sind nötig, um die Klimaschutzziele zu erreichen
    Der Wald und der Waldrand sind die wichtigsten noch zusammenhängenden Lebensräume für Wildtiere, Vögel und Fledermäuse. Durch die schweren Baumaschinen werden grosse Flächen im Wald zusammengepresst, was den Boden schädigt. Wir müssen die Natur nicht zerstören, um sie zu schützen! Ausserdem sind Bäume die besten CO2-Speicher. Es gibt genügend Möglichkeiten, erneuerbare Energie ohne Waldrodungen zu produzieren.

Referendumskomitee:

  • Mario Broggi
    ehem. Direktor Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), ehem. Präsident der Internationalen Alpenschutzkommission (CIPRA)

     

  • Pierre-Alain Bruchez
    ehem. Projektleiter der eidgenössischen Finanzverwaltung

     

  • Karl Spühler
    ehem. Bundesrichter, Prof. Dr. iur., em. Ordinarius Universität, Zürich

     

  • Hans Weiss
    Mitbegründer und ehem. Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

     

  • Jürg Wyrsch
    Gründungs- und Ehrenpräsident der «Stiftung Lebensraum Linthebene»

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